Desinfektionsmittel von Brennlust?
Der nachfolgende Blog-Beitrag wurde am 24. März 2020 verfasst. In der Zwischenzeit haben sich neue gesetzliche Veränderungen aufgetan, weswegen der Beitrag am 27. März überarbeitet wurde.
Herstellung von Desinfektionsmittel?
In letzter Zeit wurde ich häufiger gefragt, ob ich denn nicht auch Desinfektionsmittel herstellen könnte - schließlich sitze ich auf desinfizierendem Alkohol. 🙂 Ja, das ist grundsätzlich richtig. Doch ganz so einfach ist es leider nicht.
Bereits vorletzte Woche hatte ich darüber gegrübelt, wie ich einen Beitrag zur Desinfektionsmittel-Versorgung leisten könnte. Schließlich sitze ich hier auf Fusel, der desinfizierend ist. (Fusel ist ungenießbarer Alkohol, der beim Brennen immer als Abfall- bzw. Nebenprodukt anfällt).
Desinfektionsmittel ist ein Arzneimittel
Allerdings grätschen unterschiedliche Gesetze dazwischen: Ein Desinfektionsmittel wird als Arzneimittel angesehen und jedes Arzneimittel muss zugelassen werden. Ist ja auch richtig so! Das ist sehr zeit- und kostenintensiv, was ich leider nicht leisten kann.
Das zweite Problem ist, dass für die Herstellung von Desinfektionsmittel lediglich Ethanol verwendet werden darf, also Alkohol mit 96,6%vol. Eigentlich kein Problem, denn aus Fusel lässt sich Ethanol herstellen... aber...
Da es sich bei BRENNLUST um eine kleine Abfindungsbrennerei handelt und wir andere gesetzliche Auflagen haben, als andere, große Brennereien, dürfen wir gar kein Ethanol herstellen. (Wir dürfen nur Alkohol mit max. 86%vol herstellen.) Den Ethanol, den ich für die Gin-Herstellung benötige, kaufe ich extern aus Deutschland ein.
Update/Ergänzum vom 27. März 2020:
Auf eine Empfehlung der WHO ist nun neben Ethanol auch Bioethanol zur Herstellung von Desinfektionsmittel zugelassen. Bioethanol wird hauptsächlich im Bereich Kosmetik, Medizin, Reinigung, Forstschutz und zur Beimischung bei Benzin verwendet.
Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen nun folgende Erlaubnis erteilt:
"Abfindungsbrennern wird auch über ihr bestehendes Kontingent hinaus genehmigt, Alkohol steuerfrei zu produzieren und an Apotheken und andere von den Ausnahmeregelungen umfasste Berechtigte abzugeben, sofern nachgewiesen wird, dass der Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet wird. Zudem haben die Abfindungsbrenner in ihrer Abfindungsanmeldung anzugeben, dass sie den Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln abgeben (Zweckbindung)."
Klingt richtig geil, oder? Das bedeutet, dass wir kleinen Brenner, statt der lediglich erlaubten 300 Liter reinen Alkohol pro Jahr, mehr brennen dürfen, wenn es eben an diesen Zweck gebunden ist. ABER:
Die Herstellung von Desinfektionsmittel nach dem Arzneimittelgesetz mit unseren Obstbränden ist nach wie vor nicht erlaubt. Es sei wohl bereits beantragt dies zu ändern, damit die Gesetzeslockerung überhaupt Sinn macht. 🙂
Ethanol-Spende an Apotheken
Nun sieht man in der Presse einige Brennereien, die Ethanol an Apotheken spenden. Das ist eine super Sache, schließlich wird Ethanol auf dem Markt knapp. Doch nicht jede Brennerei hat die Möglichkeit diese Spende zu leisten. Dafür gibt es zwei Hauptgründe: Der Bestand und die Alkoholsteuer.
Mein Ethanol-Bestand ist leider leer. Leider habe ich grundsätzlich keine großen Ethanol-Bestände, da ich diesen immer nur nach Bedarf für meine Gin-Produktion einkaufe. Große Ethanolbestände bedeuten für mich eine große Kapitalbindung, das liegt am nicht vorhandenen Steuerlager....
So langsam wird's kompliziert... kommst Du noch mit?
Die Alkoholsteuer
Fangen wir mal vorne an: Für trinkbaren Alkohol wird eine Alkoholsteuer fällig. Diese liegt bei 13,03 € je Liter reinem Alkohol. Der Preis für 1 Liter Ethanol ohne Steuer liegt bei ca. 1,58 € - aktuell bei fast 5,00 € (zzgl. MwSt und Allkoholsteuer). Für einen Liter Ethanol mit 96,6 %vol. bezahle ich also mindestens 16,50 € brutto. (War auch schon günstiger, je nach Abnahmemenge).
Ethanol für Desinfektionsmittel fällt allerdings nicht unter diese Alkoholbesteuerung, es bleibt also bei den kleinen einstelligen Kosten, was auch gut ist. Was hat das mit dem Steuerlager zu tun?
Das Steuerlager
Als Brennerei hat man die Möglichkeit ein Steuerlager einzurichten. Praktisch und simpel betrachtet ist das ein abgeschlossener Raum, in dem der Alkoholbestand gelagert wird. Wer ein Steuerlager besitzt, muss die Alkoholsteuer erst bezahlen, wenn der Schnaps auf dem Markt verkauft wird - und nicht bereits bei Einkauf des Ethanols. Als kleine Rechnung: Wenn ich ohne Steuerlager 200 Liter Ethanol kaufe, zahle ich minimum 3.300 € brutto. Wenn ich mit Steuerlager 200 Liter Ethanol kaufe, zahle ich lediglich 380 € brutto.
Hätte ich Ethanol, müsste ich diesen an die Apotheken inkl. Alkoholsteuer verkaufen, obwohl für Apotheken der Ethanol nicht unter die Alkoholbesteuerung fällt. Das wäre also ziemlich unlukrativ für beide Seiten. Ist das irgendwie verständlich?
Wie man sieht - verschiedene Gesetze überkreuzen sich und die unterschiedlichen Brennereistrukturen stiften etwas Verwirrung.
Die aktuelle Situation im Blick
Sobald sich die Gesetze spontan ändern sollten, werde ich selbstverständlich reagieren. Bis es soweit ist, kann ich Euch leider nur Produkte für den Genuss und den Seelenfrieden anbieten. 😉
Falls noch Fragen offen sind, zögert nicht, euch bei mir zu melden! 🙂
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Autorin Andrea
Ich brenne nicht nur für mein Leben gerne - sondern teile mein Wissen, Erfahrung und Leidenschaft auch gerne mit meinen Mitmenschen! 😉 In meinen Blogbeiträgen zeige ich Euch bewährte Rezepte, berichte von meinen Brennerfahrungen - und kläre Fragen rund um das Thema Brennen.
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