Lohnbrennen / Stoffbesitzerbrennen
Lohnbrennen / Stoffbesitzerbrennen
Ein persönlicher Brand aus dem eigenen Obst
Bist du volljährig?
Der Inhalt dieses Shops ist leider nicht für ein jüngeres Publikum geeignet. Komm gerne wieder, wenn du älter bist.
Die Maische brodelt leise in der Brennblase und die Dämpfe verbreiten einen Duft der Gutes ahnen lässt. Dann ist es endlich soweit: Dein Brand aus deinem eigenen Obst beginnt zu fließen!
Im Rahmen des Stoffbesitzerbrennens bieten wir dir als Stoffbesitzer an, dein Obst zu einem Brand zu veredeln. Nachfolgend findest du die Anforderungen, die Kosten und den Ablauf, die zu berücksichtigen sind.
Bitte beachte unbedingt folgende Grundvoraussetzungen, damit wir aus deinem Obst einen Schnaps brennen können.
Nachfolgend möchten wir aufzeigen, welche Kosten mit dem Lohnbrennen verbunden sind. Im nachfolgenden Beispiel gehen wir von ca. 350 kg Obst aus (ergeben ca. 300 Liter Maische).
(Einmaischen, inkl. Hefe, Maischefass, -pflege)
Oft liegen die Erwartung und Realität an die Menge Schnaps, die aus einer Menge Obst fließt, weit voneinander entfernt. Daher möchten wir dir mit einem kleinen Rechenbeispiel aufzeigen, welche Menge an Schnaps erwartet werden kann:
Bei 150 Liter Maische Zibarten (Ausbeutesatz laut Liste: 3,5%) ist eine Ausbeute von 5,25 Liter Zibarten Schnaps (100%vol) zu erwarten. Hiervon müssen jedoch noch der nicht trinkbare Vor- und Nachlauf abgezogen werden, sodass ca. 2 LA ("LA" = Reiner Alkohol) Mittellauf übrig bleibt. Mittellauf ist Ethanol und trinkbar, der gute Schnaps also. Dieser wird noch auf trinkbare Alkoholstärke (z.B. 40 %vol) eingestellt, sodass gut 4 Liter Zibartenschnaps übrig bleibt.
Bei gutem Maischematerial (vollreif, gesund) kann man eine höhere Ausbeute erwarten. Wir hatten schon über 4% Ausbeute (es müssen jedoch immer nur 3,5% Steuer bezahlt werden).
Im ersten Schritt klären wir alle Rahmenbedingungen und die Kosten. Nachdem dein Obst bei uns auf dem Hof zur Maische verarbeitet wurde und vollständig vergoren ist, wird die Destillation angemeldet.
Hierzu bereiten wir dir das entsprechende Formular vor, das du unterschrieben dem Hauptzollamt Stuttgart sendest. Nach einigen Tagen erhältst du vom Zoll eine Brenngenehmigung, sowie eine
Zahlungsaufforderung der Alkoholsteuer. Dem Brennen Ihres Obsts steht dann nichts mehr im Wege.
Der hochprozentige Schnaps muss dann auf trinkbare Alkoholstärke (z.B. 40%vol) eingestellt werden und filtriert werden. Darum kümmern wir uns.
Weitere rechtliche Informationen findest du auf Zoll online.
Wir freuen uns auf Deine Anfrage: